Equal Pay ist keine Verhandlungssache
Ein positives Urteil erging am 18.01.2023 (Az. 5 AZR 108/22) vor dem Bundesarbeitsgericht. Für gleiche Arbeit soll es auch gleiches Geld geben – das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber. Auch Verhandlungsgeschick stellt keinen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Vergütung dar (BAG, Urt. v. 16.01.2023, Az. 8 AZR 450/21). Alles was Sie zu diesen Urteilen wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog! Um was ging es? Geklagt hatte ein Rettungsassistent, der für die gleiche Arbeit […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 21. März 2023