Reizthemen im Arbeitsrecht: Gehört das Umkleiden zur Arbeitszeit?
Regelmäßig kommt es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu Konfliktsituationen, die nicht selten aus Unkenntnis, Duldung oder fehlenden vertraglichen Vereinbarungen heraus entstehen. Ein solches arbeitsrechtliches Reizthema stellt u, A. die Frage dar, ob das Umkleiden der Arbeitnehmer bereits bzw. noch zur Arbeitszeit gehört, denn hier prallen zwei unterschiedliche Interessen aufeinander. Geht es nach dem Willen des Arbeitgebers, haben Arbeitnehmer entsprechend zeitlich früher im Betrieb zu erscheinen und sich erst nach Ende der Arbeitszeit wieder um zuziehen, […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 12. Oktober 2010