GEMA gewinnt erneut gegen RapidShare AG
Wie der folgenden Presseerklärung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zu entnehmen ist, konnte diese einen nicht unbeachtlichen Etappensieg im Kampf gegen illegale Musikpiraterie im Internet erringen: „GEMA schafft den Durchbruch im Kampf gegen die Online-Piraterie: Urteil gegen RapidShare AG (Wert von 24 Mio. Euro)
-
Guido Kluck, LL.M.
- 24. Juni 2009