Der IDO Interessenverband kann nicht klagen
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es dem Interessenverband IDO (Rechts-und […]
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt aktuell über die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Rechtsanwälte für das Musikalbum „I Dreamed a dream“ von „Susan Boyle“ ab, wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen – sog. Filesharing – ab.
Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassung und Kostenerstattung.
Die mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bedeutet für die Betroffenen erhebliche Nachteile. Aus diesem Grunde ist betroffenen anzuraten vor der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlichen Rat einzuholen, da auch teilweise im Internet frei verfügbare modifizierte Unterlassungserklärungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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