AG München schränkt die Möglichkeiten der Werbe E-Mails weiter ein
In einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 9. Juli 2009 urteilte das Amtsgericht München (AZ: 161 C 6412/09), dass die Versendung von Werbe-Mails auch dann eine unzumutbare Belästigung darstellt, wenn vorher ein Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.
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Guido Kluck, LL.M.
- 6. Oktober 2009