Kunde bekommt 12.500-Euro-Rechnung vom Carsharing Dienst Miles
Carsharing erfreut sich gerade in Großstädten besonders großer Beliebtheit. Nun kam […]
In einer aktuell bekannt gewordenen Entscheidung vom 19. Mai 2009 hat das OLG Rostock geurteilt, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene qualifizierte Schriftformklausel gegen § 307 BGB verstößt und damit unwirksam ist.
In dem durch das OLG Rostock zu entscheidenden Verfahren stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer mündlich abgeschlossenen Aufhebungsvereinbarung zu einem gewerblichen Mietvertrag. Laut Vertragsurkunde bedurften Änderungen und Ergänzungen ebenso der Schriftform, wie auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
Sofern ein Mietvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung einzuordnen ist, verstößt eine solche Klausel nach Ansicht des OLG Rostock gegen das Transparenzgebot und ist damit unwirksam:
„Eine Schriftformklausel, die nicht nur für Vertragsänderungen die Schriftform vorschreibt, sondern auch Änderungen der Schriftformklausel ihrerseits der Schriftform unterstellt (sog. doppelte Schriftformklausel) erweckt den Eindruck, als könne sie nicht durch eine die Schriftform nicht wahrende Vereinbarung abbedungen werden. […] Dies widerspräche dem in § 305b BGB niedergelegten Grundsatz des Vorrangs der Individualvereinbarung. Unwirksam ist deshalb eine Schriftformklausel, wenn sie dazu dient, nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen zu unterlaufen, indem sie bei dem anderen Vertragsteil den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305b BGB unwirksam."
Hiervon zu unterscheiden sind jedoch individuell zwischen den Parteien ausgehandelte (qualifizierte-) Schriftformklauseln, die nicht den AGB-Regelungen unterliegen und damit wirksam sind.
Fazit: Vor dem Hintergrund, dass nahezu jeder vorgefertigte und mehrfach verwendete Vertragstext als Allgemeine Geschäftsbedingung einzuordnen ist, sollten die Parteien solche Klauseln individuell aushandeln, die ihnen besonders wesentlich erscheinen und die später nicht der AGB Kontrolle unterliegen sollen. Dies kann im Einzelfall durch handschriftliche Ergänzungen oder durch gesonderte Vereinbarungen erfolgen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORCarsharing erfreut sich gerade in Großstädten besonders großer Beliebtheit. Nun kam […]
Die Gründer von Start-Ups denken vor allem an Businesspläne für Investoren, […]
Anbieter von Webspeicherplatz und Domains gibt es im Internet viele. Regelmäßig […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.