Warning: session_start(): Cannot start session when headers already sent in /var/www/html/includes/auth.inc.php on line 2

AG München schränkt die Möglichkeiten der Werbe E-Mails weiter ein

Guido Kluck, LL.M. | 6. Oktober 2009

In einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 9. Juli 2009 urteilte das Amtsgericht München (AZ: 161 C 6412/09), dass die Versendung von Werbe-Mails auch dann eine unzumutbare Belästigung darstellt, wenn vorher ein Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.

Ein Arzt hatte im September 2008 Werbe E-Mails von einem Dienstleistungsunternehmen erhalten. Eine Geschäftsbeziehung zwischen beiden bestand nicht. Der Mediziner ging gerichtlich gegen das Unternehmen vor und verlangte Unterlassung sowie die Übernahme der Anwaltskosten. Die E-Mail-Werbung sei eine unzumutbare Belästigung, da er aus beruflichen Gründen verpflichtet sei, die eingehenden Mails sorgfältig zu lesen. Das Unternehmen hielt dagegen: Die Mail sei nicht unaufgefordert zugesandt worden. Es sei eine Autoresponderfunktion auf der Webseite des Unternehmens aktiviert worden. Die Zusendung der Werbung sei also auf das Verhalten des Arztes zurückzuführen.

Dieser Argumentation folgte das Amtsgericht München nicht. Weder läge ein ausdrückliches noch ein stillschweigendes Einverständnis mit der Werbung vor. Und da auch nicht aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden könne, stelle die an den Kläger versandte Werbe E-Mail eine Belästigung dar, die von ihm nicht hingenommen werden müsse, so die Urteilsbegründung.

Auch wenn es sich bei den E-Mails um von einem Autoresponder versandte automatische Antwortmails handle, ändere sich daran nichts. Die versandten Mails seien Werbe-E-Mails, da mit ihnen auf das Angebot des Unternehmens aufmerksam gemacht und ein Link zu der von der Beklagten betriebene Webseite übermittelt werde. Ein einmaliger E-Mail Kontakt sei aber nicht ausreichend, eine Einwilligung mit der Zusendung von Werbe-Mails anzunehmen.


Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/plugins/advanced-custom-fields-pro/includes/api/api-template.php on line 471

Jetzt teilen:


Notice: Trying to access array offset on value of type bool in /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/functions.php on line 273

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS


Notice: Undefined variable: pdo in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20

Fatal error: Uncaught Error: Call to a member function query() on null in /var/www/html/cta-werbung.php:20 Stack trace: #0 /var/www/html/blog/wp-content/themes/unify-lwp/single.php(279): include() #1 /var/www/html/blog/wp-includes/template-loader.php(106): include('/var/www/html/b...') #2 /var/www/html/blog/wp-blog-header.php(19): require_once('/var/www/html/b...') #3 /var/www/html/blog/index.php(17): require('/var/www/html/b...') #4 {main} thrown in /var/www/html/cta-werbung.php on line 20