Beweislastverteilung im Arbeitsrecht
Kann ein Arbeitgeber das behauptete Fehlverhalten, welches als Kündigungsgrund angeführt wurde, nicht beweisen, so ist die Kündigung unwirksam. Diese, nicht unbedingt überraschende, Erfahrung musste ein Kinobetreiber vor dem Arbeitsgericht Darmstadt (Az. 4 Ca 90/10) machen, der versucht hatte eine Arbeitnehmerin mit der Begründung zu kündigen, sie habe zwei Getränke im Wert von ca. 5,00 EUR an eine Kollegin herausgegeben, ohne diese ordnungsgemäß abzurechnen. Die Mitarbeiterin behauptet hingegen, in den herausgegebenen Bechern habe sich […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 8. Dezember 2010