Staffelung von Urlaubstagen nach Alter stellt Diskriminierung dar
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (Az. 8 Sa 1274/10) hat mit Urteil vom 18. Januar 2011 festgestellt, dass die Urlaubsregelungen des Manteltarifvertrags Einzelhandel Nordrhein-Westfalen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung gemäß §§ 1, 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie gegen zwingendes EU-Recht verstoßen. Der Manteltarifvertrag sieht bei einer 6-Tage Woche folgende Staffelung des Jahresurlaubs bei einer 6-Tage Woche vor: bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Urlaubstage nach dem vollendeten 20. Lebensjahr 32 Urlaubstage nach dem vollendeten 23. […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 24. Januar 2011