Das Ende der Störerhaftung in Filesharing-Fällen?
In einem nunmehr veröffentlichten Urteil des Landgericht Frankfurt (AZ: 2-6 S 19/09) vom 18. August 2010 hat das Gericht festgestellt, dass Hotels und andere Access-Provider nicht für Rechtsverletzungen der Nutzer haften müssen, wenn das bereitgestellte WLAN verschlüsselt ist und die Nutzer des WLAN Anschlusses über die gesetzlichen Vorschriften informiert wurden. Zuletzt hatte die Rechtsprechung oftmals entschieden, dass ein Betreiber eines WLAN Anschlusses für die über diesen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen nach den Regelungen über die […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 18. Februar 2011