Honorierung für Bildnutzung bei Apps
Die Honorierung für die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerken erfolgt regelmäßig auf der Basis der durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ermittelten Honorare für die Fotonutzung. Auch im Bereich der sog. Lizenzanalogie im Rahmen von Abmahnungen oder Verträgen mit Agenturen werden diese Honorare regelmäßig zu Grunde gelegt. Nach einer Pressemitteilung des BVPA hat sich die Expertenrunde der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) während einer Sondersitzung im April 2011 mit den Belangen von Bildanbietern und Bildnutzern bei der Honorierung der Bildnutzungen in […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 24. Mai 2011