Der Umwelt zuliebe
Was können Mieter tun, wenn Vermieter ihren Verpflichtungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), insbesondere der Nachrüstpflicht bei Bestandsbauten nicht nachkommen? Der Vermieter ist nach § 535 Abs.1 BGB verpflichtet, die Mietsache in einem „zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand“ zu erhalten. Missachtet er jedoch die Vorschriften der EnEV und unterlässt die Vornahme der dort vorgesehenen energieeinsparenden Maßnahmen, betrifft dies nicht zwingend den geschuldeten Zustand und somit die Tauglichkeit der Mietsache. Der Mieter kann ihn also nicht auf […]
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Simona B. Ignatova
- 1. Oktober 2011
Guido Kluck, LL.M.