Verpflichtung des Mieters zur Kautionszahlung an den neuen Vermieter?
Die Mietkaution darf: – höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen. – Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Veräußert der Vermieter das Mietobjekt, gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis auf den Erwerber über. Das Mietverhältnis bleibt nach dem Prinzip „Kauf bricht nicht Miete“ bestehen. In diesem Sinne besteht grundsätzlich kein Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im […]
- Simona B. Ignatova
- 4. Januar 2012