Mietsicherheit – Rückzahlungsanspruch des Mieters oder Zahlungsanspruch des Vermieters?
Es kommt oft vor, dass Mieter die letzten Monatsmieten nicht zahlen und den Vermieter darauf verweisen, die geschuldete Miete mit der Kaution zu verrechnen. Diese gängige Praxis ist allerdings nicht rechtens. Der Vermieter darf in der Regel bis zu sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache die Kaution einbehalten. Der Mieter hat insoweit einen Anspruch auf deren Rückzahlung, als es feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zustehen. Sprich der […]
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Simona B. Ignatova
- 2. Februar 2012
Guido Kluck, LL.M.