BGH: Farbkombinationen bei Marken
Eine Farbkombination kann als Marke kraft Verkehrsgeltung geschützt sein, wenn die Anordnung und das flächenmäßige Verhältnis eindeutig bestimmt sind – UHU In dieser Entscheidung hat sich der BGH mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Farbkombination markenrechtlichen Schutz als Marke kraft Verkehrsgeltung beanspruchen kann.
- Guido Kluck, LL.M.
- 26. Juni 2009