Erschöpfung bei vorinstallierter Software
Nun hat sich auch das Oberlandesgericht Düsseldorf zum Thema Erschöpfung bei Softwareverkäufen geäußert. In seiner Entscheidung vom 29. Juni 2009 (AZ: I-20 U 247/08), hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass sich das Verbreitungsrecht gemäß § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG mit der Ausnahme desVermietrechts erschöpft. Bezüglich eines Vervielfältigungsstückes eines Computerprogramms, das mit der Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 27. Juli 2009