Qualifizierte Schriftformklausel in AGB ist unwirksam (OLG Rostock)
In einer aktuell bekannt gewordenen Entscheidung vom 19. Mai 2009 hat das OLG Rostock geurteilt, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene qualifizierte Schriftformklausel gegen § 307 BGB verstößt und damit unwirksam ist.
- Guido Kluck, LL.M.
- 6. Oktober 2009