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Aktuelle Urteile zur Erstattung von Verlusten durch Online Casinos

Guido Kluck, LL.M. | 14. November 2023

In den letzten Jahren hat sich in Deutschland eine interessante rechtliche Entwicklung bezüglich der Erstattung von Verlusten durch Online Casinos vollzogen. Mehrere Gerichtsurteile haben den Weg für die Rückerstattung von Verlusten geebnet, die Spieler in Online Casinos erlitten haben. Dieser Artikel bietet einen Überblick über diese Urteile und deren Bedeutung für Verbraucher und die Rechtslandschaft.

OLG München: 18.000 Euro Rückzahlung

Ein weiteres bemerkenswertes Urteil wurde vom Oberlandesgericht München am 20. September 2023 gefällt. Ein Spieler, der zwischen 2018 und 2020 rund 18.000 Euro verloren hatte, erhielt Recht gegen ein Online-Casino mit Sitz in Malta. Das Gericht stellte einen klaren Verstoß gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags fest, welcher das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland verbietet. Folglich wurden die Spielverträge als ungültig erklärt, und der Spieler konnte seine Verluste zurückfordern.

Landgericht Frankfurt: Ein Fall von 72.500 Euro

Das Landgericht Frankfurt am Main sprach am 29. September 2023 einem Spieler 72.500 Euro zu, die er zwischen 2017 und 2020 beim Online-Glücksspiel verloren hatte. Auch hier wurde ein Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag als Begründung für die Rückforderung der Verluste angeführt. Das Urteil folgte dem Muster, dass Verluste, die vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter entstanden sind, zurückgefordert werden können.

Landgericht Ellwangen: Ein Fall von 35.000 Euro

Das Landgericht Ellwangen fällte am 5. Oktober 2023 ein Urteil, in dem Tipico zur vollständigen Rückerstattung von Verlusten in Höhe von etwa 34.700 Euro an einen Spieler verurteilt wurde. Der Spieler hatte zwischen 2014 und 2022 Verluste beim Anbieter Tipico erlitten, die sich auf etwa 33.600 Euro bei Sportwetten und 1.100 Euro bei Glücksspielen beliefen. Das Gericht befand, dass der Anbieter gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte, was die Vereinbarungen zwischen Spieler und Anbieter nichtig machte.

Landgericht Osnabrück: Tipico muss 125.000 Euro erstatten

In einem weiteren Fall vor dem Landgericht Osnabrück wurde Tipico zur Erstattung von Verlusten in Höhe von rund 125.600 Euro verurteilt. Der Kläger hatte zwischen 2013 und 2021 Verluste bei Sportwetten und Online-Glücksspielen erlitten. Auch in diesem Fall wurde die Unwirksamkeit der Spielverträge wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag festgestellt. Das Landgericht Osnabrück betonte, dass Sinn und Zweck des Verbots von Online-Glücksspielen der Schutz der Spielerinnen und Spieler vor suchtgefährdenden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels sei. Diese Schutzziele würden gefährdet, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele die Verluste der Spieler behalten dürften.

Das Landgericht Osnabrück stellte fest, dass Tipico gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Dieser Verstoß führe zur Unwirksamkeit der geschlossenen Spielverträge. Die Beklagte habe die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und sei daher verpflichtet, dem Kläger seine Verluste in voller Höhe zu erstatten.

Das Gericht betonte, dass auch das Unionsrecht nicht entgegenstehe, da § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag nicht unionsrechtswidrig sei. Der Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV durch § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei, wie bereits vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, gerechtfertigt.

Das Gericht entschied auch, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt seien. Die dreijährige Verjährungsfrist beginne erst mit Kenntnis des Klägers. Angesichts der komplizierten und für den Verbraucher nicht leicht durchschaubaren Rechtslage über die Zulässigkeit von Glücksspielen sei nicht davon auszugehen, dass der Kläger früher Kenntnis erlangt habe. Der Anspruch war daher nicht verjährt.

OLG Brandenburg: Rückzahlung von 60.000 Euro

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 16. Oktober 2023 entschieden, dass ein Online-Casino einem Spieler mehr als 60.000 Euro zurückzahlen muss. Der Spieler hatte zwischen 2017 und 2019 an Online-Glücksspielen teilgenommen und diesen Betrag verloren. Auch hier war der Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag ausschlaggebend für das Urteil.

Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, wonach das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet im streitgegenständlichen Zeitraum verboten war. Die mit dem Kläger geschlossenen Spielverträge seien daher nichtig, so dass die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze habe und die Verluste erstatten müsse, entschied das OLG Brandenburg.

Das Verbot von Online-Glücksspielen verstoße auch nicht gegen europäisches Recht, da es im Allgemeininteresse liegende Ziele wie den Verbraucherschutz oder die Betrugsprävention verfolge. Zahlreiche Studien hätten gezeigt, dass Online-Glücksspiele ein erhöhtes Gefährdungspotenzial oder besondere Suchtformen aufweisen, so das OLG. Ziele wie der Schutz der Spielerinnen und Spieler vor betrügerischen, ruinösen oder suchtfördernden Erscheinungsformen des Glücksspiels könnten nicht erreicht werden, wenn die geschlossenen Verträge nicht als unwirksam angesehen würden und die Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele die Spieleinsätze behalten dürften, so das OLG Brandenburg.

Dass die Beklagte inzwischen über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Online-Glücksspielangebot verfüge, ändere nichts daran, dass sie im streitgegenständlichen Zeitraum gegen das Verbot verstoßen habe und dem Kläger seine Verluste erstatten müsse. Dem Erstattungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen habe. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot gekannt oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, so das OLG weiter.

Nach zahlreichen Landgerichten entscheiden nun auch immer mehr Oberlandesgerichte, dass Spieler ihre bei Online-Glücksspielen erlittenen Verluste zurückfordern können. Das grundsätzliche Verbot von Glücksspielen im Internet wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Dies gilt jedoch nicht rückwirkend und zudem müssen die Anbieter von Online-Glücksspielen zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot haben. Ohne eine solche Erlaubnis bleibt das Online-Glücksspiel verboten und Spieler können ihre Verluste zurückfordern.

Schlussbetrachtung

Diese Urteile zeigen, dass Gerichte zunehmend bereit sind, die Rechte der Spieler zu stärken und Anbieter, die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Entwicklung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Online-Glücksspielbranche haben und legt den Grundstein für einen verstärkten Schutz der Spieler vor den Risiken des Glücksspiels.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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