Haftung wegen Insolvenzverschleppung und Eingehungsbetrug
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich in seinem Urteil vom 24.01.2012 – II ZR 119/10 insbesondere mit der Frage auseinanderzusetzen, wann der Kläger in einer Schadensersatzklage gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen Insolvenzverschleppung und Eingehungsbetrugs seiner das Tatbestandsmerkmal der Zahlungsunfähigkeit betreffenden Darlegungs- und Beweispflicht genügt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH war mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zurückgewiesen worden. Den damit drohenden Totalverlust ihrer Forderung gegen die GmbH […]
- Wolfgang N. Sokoll
- 11. April 2012