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GWE 2.0 heißt GIZ oder DeutschesGewerbeRegister

Guido Kluck, LL.M. | 30. März 2012

Der Kollege Ferner weist in seinem aktuellen Beitrag auf ein nun in Umlauf gekommenes neues Formular zum Abschluss eines Vertrages über den Eintrag in ein Branchenbuch hin.

Auch wenn dahinter die „GIZ Gewerbeinformationszentrale GmbH“ und weder das „Deutsche Gewerberegister – DHR“ noch die „GWE Wirtschaftsinformations GmbH“ stehen, erinnert das verwendete Formular doch sehr deutlich an das umstrittene Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale.

Mittels dieses Formulars unterbreitet die GIZ Gewerbeinformationszentrale GmbH oder „DeutschesGewerbeRegister“ ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages, der Kosten in Höhe von EUR 39,95 netto monatlich über einen Eintrag auf der von der GIZ vorgehaltenen Internetseite.

Empfängern dieses Formulares ist daher zu raten, dieses Vertragsangebot deutlich zu lesen und nicht in dem Glauben zu unterschreiben, dass es sich um die behördliche Anfrage bzgl. der Ergänzung ihrer bereits vorhandenen Daten handelt.

 

Wie sollten Betroffene nun reagieren?

Denjenigen, die dieses neue Formular bereits erhalten und unterschrieben per Fax zurückgesandt haben ist zu raten sich gegen die anschließend geltend gemachte Forderung „zu wehren“ und insbesondere keine Zahlungen zu leisten, da es keine Anspruchsgrundlage aufgrund der Sittenwidrigkeit und damit einhergehenden Nichtigkeit der Verträge sowie deren Anfechtbarkeit gibt. Auch ist Betroffenen zu raten für die Forderungsabwehr einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten können dann der GIZ  gegenüber in Ansatz gebracht werden. 

 

WK LEGAL berät Unternehmen in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auch unter www.wklegal.de. Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail oder telefonisch unter 030-692051750 zur Verfügung.

 

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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