Ohne Mängelanzeige keine Mietminderung
Mängel an der Mietsache können zur Mietminderung berechtigen. Das ist bekannt. Wenn der gleiche Mangel wieder und wieder auftaucht, so kann dies auch grundsätzlich wieder und wieder zur Mietminderung berechtigen. „Grundsätzlich“. Dieses Juristenwort bedeutet in der Regel, es gibt zumindest eine Ausnahme oder es sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Mängeln an der Wohnung – Schimmel, kaputte Fenster, nicht funktionierende Heizung etc. – ist dem Vermieter Gelegenheit zu geben den Defekt beziehungsweise die Ursache der […]
-
Hagen Zeitz, LL.M.
- 27. November 2012
Guido Kluck, LL.M.