Abschlepp-Abzocke – Betroffene können sich wehren
Keine Zeit und kein Parkplatz. Diese Situation ereilt über kurz oder lang fast jeden Autofahrer. Die Folge ist ein unter Umständen teures Abschleppvergnügen. Besonders problematisch sind Abschleppvorgänge, wenn Fahrzeuge von Privatgrundstücken, wie Supermarktparkplätzen oder Veranstaltungsgeländen entfernt werden sollen. Die Polizei oder die Ordnungsämter werden nicht tätig, da es sich nicht um öffentliches Straßenland handelt. Jedoch verdienen sich hier einige windige Abschleppfirmen in Absprache mit dem Grundstückeigentümer eine goldene Nase und nutzen die Unwissenheit und Hilflosigkeit […]
- Hagen Zeitz, LL.M.
- 2. Juli 2012