Neuwagen oder doch nur Altfahrzeug?
Az. 84 O 95/11 Wie lange darf ein Kfz auf einer Internetverkaufsplattform als „Neuwagen“ angepriesen werden? Nach dem Landgericht Köln (Urteil v. 03.08.2011, Az. 84 O 95/11) nur solange zwischen der Herstellung des Kfz und dem Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen, das Fahrzeug keine längere Standzeit bedingten Mängel ausweist, das Kfz-Modell unverändert weitergebaut wird und dem Käufer eine uneingeschränkte Herstellergarantie zugutekommt. Der Grund für die Auseinandersetzung des Landgerichtes mit dieser Frage […]
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Necibe Ekici-Yurdaer
- 2. August 2012
Guido Kluck, LL.M.