Haftung nach der Einziehung von Geschäftsanteilen des unliebsamen Gesellschafters
Mit Urteil vom 24. Januar 2012 hatte sich der Bundesgerichtshof (AZ: II ZR 109/11) mit Fragestellungen rund um das Thema der Einziehung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft zu beschäftigen. Dieses Thema wird in Gesellschaften immer dann relevant, wenn zwischen den Gesellschaftern Uneinigkeit herrscht und ein unliebsam gewordener Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden soll. Das Gesetz sieht unter strengen Voraussetzungen die Möglichkeit der Einziehung der Gesellschaftsanteile vor. Dabei muss die Einziehung mittels Beschluss aller Gesellschafter […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 28. März 2012