Ins Impressum gehört (auch) die Telefonnummer
Mit Urteil vom 23. November 2012 hatte das Landgericht Bamberg (AZ: 1 HK O 29/12) entschieden, dass es wettbewerbswidrig sei, im Impressum keine Telefonnummer, sondern lediglich eine E-Mail Adresse anzugeben. Hintergrund des Verfahrens war eine Abmahnung eines Online-Händlers, der das Vorgehen eines Mitbewerbers bemängelte, dass dieser im Impressum neben der postalischen Anschrift lediglich eine E-Mail Adresse angegeben habe. Das Landgericht Bamberg bestätigte, dass die bloße Angabe einer E-Mail Adresse neben der postalischen Anschrift im Impressum […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 2. Januar 2013