Keine Hinsendekosten für Verbraucher beim Widerruf
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 07.07.2010 Az. VIII ZR 268/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Verkäufer von Waren bei Fernabsatzgeschäften und einem wirksam erklärten Widerruf des Verbrauchers die Kosten der Hinsendung der Ware zu tragen hat. Die Auferlegung dieser Kosten auf den Verbraucher ist im Fall der wirksamen Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts unwirksam. Der Bundesgerichtshof hatte das Revisionsverfahren (AZ: VIII ZR 268/07) mit Datum 1. Oktober 2008 ausgesetzt und dem Europäischen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 9. Juli 2010