BGH zum Online-Videorecorder (OVR)
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit sog. Online-Videorecorder auseinanderzusetzen. In seiner am 22. April 2009 verkündeten Entscheidung zum AZ: I ZR 175/07 hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass für die Frage, wer Hersteller einer Vervielfältigung sei ausschließlich eine technische Betrachtung anzulegen sei. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes sei derjenige Hersteller der Vervielfältigung, der diese körperliche Festlegung technisch ermöglicht. Ohne Bedeutung sei es, ob er sich dabei technischer Hilfsmittel bediene, selbst wenn diese von […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 27. Juli 2009