OLG Hamm: IDO darf keine Ordnungsgelder mehr beantragen
Am 15. Mai 2023 hat das OLG Hamm (Az. 4 W 32/22) entschieden, das der IDO-Interessemverband nur dann zur Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens befugt ist, wenn es in den seit der UWG-Reform vom Bundesamt für Justiz (BfJ) nach §§ 9 Abs. 3 Nr. 1 und 2, 8a, 8b UWG geführten Listen eingetragen ist. Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen! Der Rechtsstreit In dem Rechtsstreit ging es um eine Abmahnung aus dem Jahr […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 19. Juli 2023