Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen: Das sind die Regeln
Nun ist es seit dem 8. Juli 2020 möglich die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen zu beantragen. Da die Informationslage noch sehr dünn ist, erklären wir Ihnen hier einfach und eindeutig was Sie beachten müssen! Wer hat Anspruch? Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, die wegen Pandemie bedingter Auflagen teilweise oder sogar vollständig schließen mussten, und dadurch erhebliche Umsatzeinbußen/ -ausfälle hinnehmen mussten. Dabei gibt es keine Beschränkung auf einen wirtschaftlichen Zweig, sondern alle kleinen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 30. Juli 2020