Kunde fällt auf Hacker rein – und muss doppelt zahlen
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe urteilte am 27.07.2023 (Az. U 83/22), dass keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen für Mailaccounts von Autohändlern nötig sind. Ein Autokäufer, der auf eine gefälschte Mail hereinfiel und auf das Konto des Betrügers zahlte, habe seine Leistung nicht erfüllt. Sachverhalt Der Geschäftsführer eines Unternehmens kaufte per Telefon ein Auto für 13.500 Euro und vereinbarte die Übersendung der Rechnung per E-Mail. Daraufhin bekam er hintereinander zwei E-Mails mit derselben Rechnung, in der zweiten war aber […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 11. August 2023