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Künftig Oben-Ohne-Baden auch für Frauen in Ber­lins Bädern

Guido Kluck, LL.M. | 27. März 2023

Ab jetzt ändern sich die Bekleidungsregeln in Berliner Schwimmbädern. Künftig ist auch das Oben-Ohne-Baden für Frauen erlaubt. 

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Frau des Schwimmbads verwiesen 

Der Rechtsstreit begann, als eine Frau wegen des Oben-Ohne-Badens des Schwimmbads verwiesen wurde. 

Beschwerde beim LADG

Die Frau, die wegen Oben-Ohne-Schimmens des Hauses verwiesen wurde, legte erfolgreich Beschwerde bei der für das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) zuständigen Ombudsstelle ein. Das führte zu einem Umdenken bezüglich des Themas Gleichstellung.

Ab jetzt: Oben-Ohne für alle 

Neu ist nun, dass dieser Streitfall zu einer Änderung der internen Anweisungen in Berliner Schwimmbädern geführt hat. Diese haben nun klargestellt, dass das Schwimmen „Oben-Ohne“ für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei. 

Geschlechtergerechtigkeit 

In Berlins Schwimmbädern gilt ab sofort Geschlechtergerechtigkeit. So heißt es ab jetzt in der Haus- und Badeordnung der Berliner Schwimmbäder. Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung teilte diese Neuerung kürzlich mit.

Entschädigung abgewiesen 

Die Änderungen werden von vielen Menschen begrüßt. Rechtlich gesehen hat die Klägerin ihr Ziel jedoch nicht erreicht. Sie verlangte vom Land Berlin eine Entschädigungszahlung in Höhe von 10.000 EUR. Das blieb ihr jedoch verwehrt. Dagegen ging die Klägerin in Berufung. 

Ombudstelle empfiehlt Änderung der Nutzungdordnung 

Auf Empfehlung der Ombudsstelle hatte der Wasserspielplatz allerdings seine Nutzungsordnung ergänzt. Danach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.

Rechtssicherheit durch Ergänzung der Nutzungsordnung 

Rechtlich gesehen schafft die Neuerung bzw. Änderung der Nutzungsordnung Rechtsklarheit. Für das Personal gibt es damit keine Unsicherheiten mehr und für die Nutzer der Schwimmbäder gilt „gleiches Recht für alle“. 

Welche Kleidung ist im Schwimmbad erlaubt?

Laut Kleiderordnung darf generell nur ins Becken, wer „Badekleidung“ trägt. Das steht in den Badeordnungen und das heißt, Unterwäsche, abgeschnittene Jeans oder T-Shirts sind tabu. Die Badeshorts von Männern sollten außerdem nur knielang sein, sonst nimmt man zu viel Wasser mit aus dem Becken.

Berliner Oben-Ohne-Aktivistin erhält Drohungen 

Die Aktivistin Lotte Mies, die nach ihrem Rauswurf aus einem Berliner Schwimmbad die Initiative „Gleiche Brust für alle“ gegründet hat und sich so erfolgreich für das Oben-Ohne-Baden in Berlin einsetzte, erhält laut aktuellen Medienberichten Drohungen von Frauen und von Männern. Dennoch plane sie, sich weiter für die Rechte von Frauen einzusetzen. „Wenn es wärmer wird, wollen wir Aktionen wie etwa Picknicks und Wanderausflüge oben ohne starten“, sagte Mies. Dass Aktivisten bedroht werden ist keine Seltenheit. Wir beraten Sie gerne im Falle von Drohungen, Beleidigungen o.ä. und vertreten Ihre rechtlichen Interessen vollumfänglich.

Fazit 

Fest steht, dass ab jetzt für alle gilt, dass Oben-Ohne erlaubt ist. Das ist auch richtig so, da Gleichstellung in allein Bereichen der Gesellschaft vorangetrieben werden muss. 

Ferner gelten in Schwimmbädern aber, außer der Badebekleidungsordnung, auch andere Regeln. Wer plant, Musikinstrument oder Fernseher mit ins Schwimmbad zu nehmen, kommt damit nicht rein. Ebenso verboten sind: das Mitbringen von Glasflaschen, Rauchen, Rasieren, Pediküren, Maniküren, Haare färben. Wer andere Gäste ohne ihre vorherige Zustimmung filmt, muss mit Konsequenzen rechnen. Wer eine Liege mit einem Handtuch blockiert, ist zwar oft in bester Gesellschaft, verstößt aber gegen die Regeln der Berliner Bäder-Betriebe.

Sie haben Fragen? Sie benötigen rechtliche Beratung? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern. 

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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