YouTube und Co. können bei Urheberrechtsverstößen haften
Wichtiges Urteil des BGH (Az. I ZR 135/18): In einem Verfahren wurde über die Betreiberhaftung der Internetvideoplattform Youtube für von Dritten auf der Plattform beziehungsweise unter Nutzung des Dienstes begangene Urheberrechtsverletzungen entschieden. Das Urteil ist nicht ganz eindeutig, weshalb die Oberlandesgerichte nun entscheiden müssen. Einerseits sei der Tatbestand der rechtsverletzenden öffentlichen Wiedergabe teilweise erfüllt, jedoch werden die Berufungsgerichte noch Feststellungen diesbezüglich treffen. Alles was Sie zu diesem Urteil und der Haftung bei Urheberrechtsverstößen wissen müssen, […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 8. Juni 2022