Lohnzahlungspflicht bei fehlender Arbeitserlaubnis?
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Müdigkeit, Erschöpfung und eine ungeliebte Durchbrechung des normalen Lebensrhythmusses. So würden wohl die meisten Arbeitnehmer Nachtschichten zusammenfassen. Sie sind zweifelsfrei eine körperliche Belastung und verlangen vom Arbeitnehmer, dass er seinen Alltag in dieser Zeit neu organisiert.
Der folgende Beitrag soll hingegen eine andere Seite von Nachtarbeit aufzeigen und die Vorteile beleuchten.
Was ist Nachtarbeit?
Nachtarbeit ist Arbeit, die in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr, erbracht wird und dabei mindestens zwei Stunden umfasst (§ 2 Abs. 2 u. 3 ArbZG). Übernimmt der Arbeitnehmer also beispielsweise Schichten von 4.00 bis 12.30 Uhr, hat er zwei Stunden innerhalb der Nachtzeit gearbeitet.
Welche Vorteile hat Nachtarbeit?
Zunächst einmal steht dem Arbeitnehmer – vorbehaltlich abweichender arbeitsvertraglicher oder tarifvertraglicher Regelungen – ein angemessener Zuschlag auf das Bruttoentgelt für die Arbeit zu, die er innerhalb der benannten Nachtzeiten leistet (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Erst kürzlich entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 423/14), was unter einem „angemessenem“ Zuschlag zu verstehen ist. Es legte fest, dass unter „angemessen“ regelmäßig ein Zuschlag in Höhe von 25% zu verstehen ist. Leistet eine Arbeitnehmer Dauernachtarbeit seien sogar 30% als angemessen anzusehen.
Vorteil Nr. 1 lautet daher: mehr Geld für den gleichen Arbeitsaufwand.
Überdies werden die erhaltenen Zuschläge anders, als das normale Gehalt besteuert und zudem günstiger bei der Sozialversicherung berücksichtigt. So können die Zuschläge für Nachtarbeit nach § 3b Einkommensteuergesetz je nach Höhe des Stundenlohns und der Höhe der prozentualen Zuschläge steuerfrei sein. Eine ähnliche Begünstigung gilt hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht.
Vorteil Nr. 2 ist daher die Möglichkeit von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen, welche letztlich auch dem Arbeitgeber zugutekommen, da sich hierdurch das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers erhöht. Im Ergebnis kann es sich also durchaus lohnen gelegentlich Nachtschichten zu übernehmen.
Wir beraten Sie gern in arbeitsvertraglicher, steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht und berechnen Ihre konkreten Vorteile.
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) von der Kanzlei WK LEGAL berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer, Betriebsräte als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er unterrichtet zudem als IHK Dozent im Weiterbildungslehrgang „Geprüfte Personalfachkaufleute“ und hält regelmäßig Seminare und Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen. Wenn sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter www.wklegal.de/arbeitsrecht oder schreiben Sie uns eine E-Mail an weste@wklegal.de
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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