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CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG

Matthias Steinchen | 14. November 2013

Der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG – die folgenden Ausführungen gelten gleichsam für die CSA Beteiligungsfonds 4 AG & Co. KG – wurde im Jahr 2003 von der Capital Sachwert Alliance Verwaltungs AG (heute: CSA Verwaltungs GmbH) aufgesetzt. Ziel des Fonds war es, zwischen 2003 und 2006 Geld von Anlegern einzusammeln, um dieses dann in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzinstrumenten zu investieren. Durch diese Geschäfte sollten Gewinne erwirtschaftet werden, welche wiederum an die Anleger weitergereicht werden sollten.

Dabei wurde den Anlegern eine Rendite von bis zu 17 % versprochen. Nicht umsonst heißt es in dem Prospekt wörtlich: „Die Beteiligung stellt überdurchschnittliche Gewinnchancen in Aussicht, die Ihnen nichtgesellschaftsrechtlich strukturierte Geldanlagen in diesem Umfang selten bieten.“ Dabei bleibt unerwähnt, dass die gesellschaftsrechtliche Struktur gerade die besondere Gefahr des CSA Beteiligungsfonds 5 ist. Es handelt sich hierbei um eine hochspekulative unternehmerische Anlage. Als solche ist sie u.a. niemals zur Altersvorsorge geeignet. Gleichwohl banden sich die Anleger für mindestens zehn Jahre an den Fonds – ohne realistische Möglichkeit, zwischenzeitlich die Anlage zu kündigen.

Besonders gefährlich ist, dass der Anleger sein Geld den Geschäften des Fonds sprichwörtlich „blind“ anvertraute: es handelte sich um ein sogenannten „Blind Pool“, wobei die Geschäftsführung die Investments nach eigenem Ermessen lediglich entsprechend grober prozentualer Vorgaben – z.B. 50 % Beteiligung an Unternehmen – tätigen kann.

 

Anlageformen

Die Anleger konnten sich an dem Beteiligungsfonds in zwei verschiedenen Formen an der Gesellschaft beteiligen: zur Wahl stand der „Treugeber Typ E“ oder „Typ K“. Typ E zahlte seine Einlage zum vollen Betrag mit Anbeginn seines Gesellschaftsbeitritts. Unserer Erfahrung nach war wohl verlockender der „Typ K“; hierbei zahlte der Anleger seine Einlage bequem in monatlichen Raten ein, gerade einmal mindestens EUR 25,00 pro Monat.

In jedem Fall ist der Anleger jedoch persönlich und mit seinem gesamten Vermögen auf die gesamte von ihm gezeichnete Summe haftbar. Entwickelt sich der CSA Beteiligungsfonds also negativ, so steht zu befürchten, dass zwar die gesamte Anlagesumme eingezahlt werden muss, auch wenn kein Gewinn mehr zu erwarten ist.

 

Vertrieb

Mit dem Vertrieb der Anlage betraut wurde die in Fachkreisen berüchtigte Futura Finanz, deren Vertriebspraktiken unserer Erfahrung nach noch freundlich als unmoralisch bezeichnet werden können. Psychologisch geschulte Vertriebler überzeugten Interessenten von einer risikolosen Anlage und rechneten Gewinne und steuerliche Vorteile vor, die so nicht existierten und unhaltbar waren.

 

Das Geflecht der Gesellschaften

Der CSA Beteiligungsfonds 5 ist eine Tochtergesellschaft im Geflecht der Frankonia-Gruppe. Von dieser wurden die verschiedensten Fonds aufgesetzt, so auch die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5.

Zwischenzeitlich wurde die Treuhandgesellschaft – also diejenige Gesellschaft, die treuhänderisch für den Anleger seine Einlage verwalten sollte – ausgetauscht. Danach wurde die ursprüngliche Gesellschaft liquidiert. Diese Gesellschaft hätte als Gründungsgesellschafterin des Fonds von Anlegern für Ansprüche aus Falschberatungen und für Aufklärungsfehler haftbar gemacht werden können. Sie steht als Schuldnerin nicht mehr zur Verfügung. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob dies reiner Zufall war.

Im Umfeld des CSA Beteiligungsfonds 5 gab es verschiedenste formwechselnde Umwandlungen, Umbenennungen und schlussendlich die Verlegung des Sitzes von Würzburg nach Dettelbach. Dabei wurde der Fonds zudem zum CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG. Aufgrund der Komplexität wird hierzu auf folgendes Schaubild verwiesen:

CSA Beteiligungsfonds 5

Die finanzielle Entwicklung des CSA Beteiligungsfonds 5

Ab Februar 2013 hat der Fonds die gewinnunabhängigen Entnahmen eingestellt. Das bedeutet, dass den Anlegern ihre vertraglich vereinbarte Rückzahlung ihrer Einlage verwehrt wird. Der Fonds fängt also an, das bei seinen eigenen Kommanditisten eingesammelte Geld zu horten. Die versprochenen Gewinne bleiben aus, ein Erreichen der prospektierten Rendite fast unmöglich. Im Jahr 2012 überstiegen die Verluste bereits die Summe der eingezahlten Einlagen. Bemerkenswert insofern, da ein Großteil der Anleger monatliche Zahlungen an die Gesellschaft leisten. 

Laut des Jahresabschlusses 2011 besicherten die Immobilien des CSA Beteiligungsfonds 5 Darlehensforderungen gegenüber den CSA Beteiligungsfonds 4 – und andersherum. Nur fair, war doch auch der Vorstand – ein Herr Slobodan Cvetkovic – der gleiche. Dass damit jedoch die Anleger des einen Fonds auf Gedeih und Verderb der Performance des anderen Fonds ausgeliefert sind, dies wurde nicht mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass glücklicherweise sich auch die CSA Verwaltungs AG selbstschuldnerisch gegenüber der Darlehensforderung einer Haftung unterworfen hat. Dies ist jedoch die Gesellschaft, die sich unlängst zur GmbH gewandelt hat, sodass hier ein Stammkapital in Höhe von EUR 25.000 Darlehensforderungen zu einem Betrag in Höhe von über 2 Mio. Euro gegenüberstehen.

Vertragsgemäß erhielt Herr Cvetkovic ein Geschäftsführergehalt in Höhe von EUR 200.000,00, finanziert aus dem Kapital der Anleger. Selbstverständlich pro Fonds.

Recherchen unserer Kollegen zufolge haben die Anleger bereits fast 60 % ihrer Einlagen verloren.

 

Die Investitionen des CSA Beteiligungsfonds 5

Während die Anleger ursprünglich nicht wussten, welche Geschäfte die Fonds betreiben würden („Blind-Pool“), ergibt sich auch dies nun aus den Jahresabschlüssen 2011.

So investiert der CSA Beteiligungsfonds 5 u.a. in die „FFS Finance & Funds Support GmbH“, Würzburg. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft, die IT-Leistungen anbietet. Im Jahr 2011 hat sich der Firmenwert durch die Kündigung eines Großkunden jedoch so nachhaltig verringert, dass in den Bilanzen eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden musste. Interessanterweise war die Geschäftsführerin dieser FFS GmbH eine Frau Berit Hock, Würzburg, welche selbst Angehörige des Vorstands derjenigen Gesellschaft war, die den CSA Beteiligungsfonds 5 mit aufgesetzt hatte.

Des Weiteren steckt das Geld der Anleger des CSA Beteiligungsfonds 5 in der „CFE Real Estate GmbH & Co. KG“, Würzburg, einer Immobilienverwaltung. Geschäftsführer der Komplementärin hier ist wiederum Herr Slobodan Cvetkovic. Der Vorstand des CSA Beteiligungsfonds 5 investierte also das Geld der Anleger in eine Gesellschaft, dessen Geschäftsführer er war.

Zudem wurde investiert in die „Prosperia Green Gallon 1 GmbH & Co. KG“, Würzburg, sowie in die Pharus Beteiligungs GmbH mit vormaligen Sitz Würzburg. Bei beiden war Herr Cvetkovic der Geschäftsführer.

 

Unsere Einschätzung

Unserer Ansicht nach stellt die Einstellung gewinnunabhängiger Entnahmen ein erheblich negatives Zeichen bezüglich der Prognose für die weitere Entwicklung des Fonds dar. Unserer Meinung nach sollten Anleger genau prüfen, inwiefern sie mit den CSA Beteiligungsfonds 5 und 4 die für sie richtige Geldanlage abgeschlossen haben. Bei dieser Frage stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Jedoch gibt es unserer Einschätzung nach aufgrund möglicherweise vielfach ähnlich gelagerter Umstände bei Zeichnung der Anlage gute Möglichkeiten, sich trotz der langjährigen Verpflichtung vorzeitig aus der Anlage zu lösen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nach exakt zehn Jahren – taggenau – eine Höchstverjährung von Ansprüchen eintritt. Anleger, die ihre Anlage also noch im Jahr 2003 gezeichnet haben, sollten sich umgehend an uns wenden.

Empirisch gesehen verfolgen die wenigsten Kapitalanleger ihre Ansprüche auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlagen. Dies mag daran liegen, dass sie ihre Investition bereits abgeschrieben, ihren Glauben in das System – welches sie bereits um ihre Ersparnisse gebracht hat – verloren haben oder weil sie meinen, das Tätigwerden eines Anwalts verursacht nur weitere unnütze Kosten. Rufen Sie uns einfach zu einer unverbindlichen telefonischen Erstberatung einmal an. Wir nehmen eine Ersteinschätzung Ihres Falles vor und besprechen erst einmal alles Weitere – ohne jegliche Risiken für Sie. Wir haben Interesse daran, Ihnen Ihr Geld zurückzuholen; nicht, Sie noch einmal vergeblich zahlen zu lassen.

 

WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten Unternehmer und Verbraucher in allen Fragen des Kapitalmarkt-, Internet-, Vertrags- und Kaufrechts und darüber hinaus. Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist in unserem Team federführend für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie uns telefonisch unter 030-692051750 oder per E-Mail zunächst kostenlos und unverbindlich kontaktieren.


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Matthias Steinchen

Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilien-recht. Im Kapitalmarktrecht berät er Sie umfassend in Ihren Geschäftsbeziehungen mit Finanzdienstleistungsinstituten. Dabei liegt sein Fokus auf der Beratung von Kapitalanlegern.

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