Faulenzerei im Homeoffice? Arbeitgeber trägt Beweispflicht!
In vielen Unternehmen ist das Homeoffice inzwischen Alltag. Zugleich wächst die Unsicherheit auf Arbeitgeberseite: Reichen dokumentierte Arbeitsstunden aus, oder muss ein Mitarbeiter nachweisen, was genau er in diesen Stunden geleistet hat? Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg‑Vorpommern hat mit Urteil vom 28.09.2023 (Az.: 5 Sa 15/23) Klarheit geschaffen: Wenn ein Arbeitgeber Lohn zurückfordert, weil er dem Arbeitnehmer vorwirft, im Homeoffice nicht oder nicht in ausreichendem Umfang gearbeitet zu haben, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs‑ und Beweislast. Lesen Sie […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 30. September 2025