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Der Sommer steht vor der Tür, die Koffer sind gepackt und die Urlaubslust ist groß. Doch manchmal kann der Traumurlaub zum Albtraum werden. Sei es durch wetterbedingte Ausfälle, Unfälle während der Aktivitäten oder organisatorische Pannen bei der Airline – rechtlicher Beistand kann hier Abhilfe schaffen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf aktuelle Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt, das Reisenden in verschiedenen Situationen zu ihrem Recht verhalf.
Ein kürzliches Urteil des LG Frankfurt (Az. 2-24 S 75/24) befasste sich mit dem Rücktritt von einer Pauschalreise aufgrund schwerer Unwetter in Italien. Die Kläger hatten ihre Reise storniert, nachdem Mitte Mai Erdrutsche und coli-verseuchte Strände ihnen den Urlaub verdarben. Das Gericht entschied im Sinne der Reisenden und bestätigte, dass eine Stornierung bei ‚unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen‘ kostenfrei erfolgen kann, wie im §651h Abs. 3 BGB verankert. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher und stellt klar, dass Reiseveranstalter für solche Umstände nicht haftungsfrei sind.
In einem weiteren Fall (Az. 2-24 O 55/22) verunfallte ein Teilnehmer einer Radsportwoche aufgrund einer ungeeigneten Tourenroute. Die Guides vor Ort hatten, anstatt eine sichere Alternativroute zu wählen, die Teilnehmer über gefährliche Strecken geführt, was zu einem schweren Unfall führte. Das Gericht sah hierin eine Verletzung der Obhuts- und Fürsorgepflicht und verurteilte den Veranstalter zu Schadenersatz. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Reiseanbieter die Sicherheit ihrer Kunden ernst nehmen müssen, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Im Fall eines verwehrten Boardings (Az. 2-24 S 93/24) entschied das LG Frankfurt, dass Passagiere, die noch vor Abschluss des Boardings am Gate erscheinen, nicht abgewiesen werden dürfen. Der Gerichtsspruch zeigt, dass Airlines verpflichtet sind, ihre Passagiere auch in organisatorisch herausfordernden Situationen zu unterstützen, anstatt diese grundlos stehenzulassen.
Ein besonders ärgerliches Erlebnis hatte eine Familie, deren Flug nach Fuerteventura zunächst verschoben und dann ohne Erklärung komplett gestrichen wurde, was schließlich zur Streichung der gesamten Reise führte. Die Gerichtskammer (Az.: 2-24 S 2/24) urteilte, dass dies einen Reisemangel darstellt. Der Reiseveranstalter wurde verurteilt, eine Entschädigung zu zahlen, da es keine angemessene Ersatzbeförderung gab. Dieses Urteil unterstreicht, dass Reisende auf zuverlässige Kommunikation und Management ihrer Buchungen durch die Veranstalter vertrauen dürfen.
Die Urteile des LG Frankfurt zeigen, dass Reiserecht ein effektives Mittel ist, um sich gegen Fehlverhalten und mangelhafte Organisation im Reisegewerbe zu wehren. Veranstalter müssen sowohl bei der Auswahl von Aktivitäten als auch in organisatorischen Belangen höchste Sorgfalt walten lassen. Im Zweifelsfall sollten Betroffene rechtliche Schritte nicht scheuen, um ihre Rechte geltend zu machen.
Wenn auch Sie von einem der beschriebenen Fälle betroffen oder generell mit rechtlichen Fragen zu Ihrer Reise konfrontiert sind, zögern Sie nicht, LEGAL SMART zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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