BGH-Urteil: Kündigungsbutton trotz Einmalzahlung notwendig – Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Guido Kluck, LL.M. | 20. Juni 2025

Im digitalen Zeitalter sehen sich Verbraucher oft mit undurchsichtigen Vertragsbedingungen konfrontiert, die im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs zu ungewollten Kostensituationen führen können. Eine solcher Fall wurde jüngst vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt, der eine Grundsatzfrage klären musste: Muss auch bei einem Abo, das einmalig bezahlt wird und automatisch endet, ein Kündigungsbutton vorhanden sein?

Hintergrund des BGH-Urteils

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 22. Mai 2025, I ZR 161/24), dass ein Abonnementvertrag, für den nur eine einmalige Zahlung erforderlich ist und der nach einer bestimmten Laufzeit automatisch endet, dennoch einen nutzerfreundlichen Kündigungsbutton bereitstellen muss. Dieser Fall drehte sich um das „Otto UP Plus“-Abo, welches für 9,90 Euro pro Jahr eine Reihe von Vorteilen wie kostenfreien Versand bietet.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH stützt seine Entscheidung auf § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der erweiterte Informationspflichten und unternehmerische Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr regelt. Besonders bei einem Dauerschuldverhältnis, das durch wiederkehrende Leistungspflichten gekennzeichnet ist, muss ein Unternehmer sicherstellen, dass der Verbraucher simpel, über eine klare Schaltfläche, kündigen kann. Obwohl der Verbraucher beim Otto-Abo nur einmal zahlte, sah der BGH die fortdauernden Rabatte und Vorteile als charakteristisch für ein Dauerschuldverhältnis, wofür ein Kündigungsbutton Pflicht ist.

Konsequenzen des Urteils für Verbraucher und Unternehmen

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Verbraucher bekommen mehr Schutz im digitalen Vertragswesen, indem sie nicht ungewollt in langlaufende Verpflichtungen gelockt werden, deren Kündigung unnötig erschwert wurde. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Online-Vertragsstrukturen überdenken und anpassen müssen, um sicherzustellen, dass Kündigungsoptionen leicht zugänglich und verständlich bereitgestellt werden. Versäumnisse könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, auch in Form von Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden.

Fazit und Handlungsempfehlung

Das BGH-Urteil zeigt deutlich, dass digitale und analoge Verbraucherschutzrechte auf eine Ebene gestellt werden. Unternehmen, die Abonnements oder fortlaufende Dienstleistungen anbieten, sind daher gut beraten, ihre Vertragsbedingungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbständige sollten sicherstellen, dass ihre Vertragsmodelle den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. LEGAL SMART kann hierbei unterstützen, indem wir Ihnen helfen, rechtliche Schutzmaßnahmen einzuleiten und Ihre Geschäftsbedingungen rechtssicher zu gestalten. Sprechen Sie uns an, um eine individuelle Beratung zu erhalten und einen kundenfreundlichen Kündigungsprozess zu etablieren.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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