„Schwuchtel“ ist immer eine Beleidigung
Das AG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 15.01.2021 (Az. 907 Cs – 7680, JS 229740/19) entschieden, dass die Bezeichnung „Schwuchtel“ als Formalbeleidigung strafbar ist. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Sachverhalt In diesem Fall kam es zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten zum Streit über die Lieferung und Mangelfreiheit einer vom Angeklagten online verkauften Uhr. Als der Geschädigte eine Teilrückzahlung vorschlug, antwortete der Angeklagte per SMS mit: „kleine […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 4. Juni 2021