Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Von diesem in § 10 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zugunsten von Leiharbeitnehmern geregelten Grundsatz kann wirksam nur durch Tarifvertrag oder durch eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag abgewichen werden. Davon machen Leiharbeitgeber natürlich gerne Gebrauch. Der Tarifvertrag muss jedoch wirksam sein. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die den Tarifvertrag schließenden Tarifvertragsparteien überhaupt tariffähig sind. Für die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) hatte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits am 14.12.2010 – 1 […]
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Wolfgang N. Sokoll
- 14. März 2013