Corona-Quarantäne: Urlaubstage gibt es nicht zurück
Achtung: Bei Corona-Quarantäne während des Urlaubs gibt es die Urlaubstage nicht zurück, so hat das Arbeitsgericht Bonn mit Urteil vom 07.07.2021 (Az. 2 Ca 504/21) entschieden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hat, denn dann sind die Voraussetzungen von § 9 BUrlG für die Nachgewährung von Urlaubstagen nicht erfüllt. Sachverhalt Einer Arbeitnehmerin wurde für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Corona-Infektion musste sie sich auf behördliche Anordnung in der […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 11. August 2021