LG Rostock bestätigt: Kreuzfahrt war bereits Ende Januar 2020 wegen Corona kostenfrei stornierbar
Reiseveranstalter haben bei einer Stornierung des Kunden bei einer durch sie durchgeführten Reise keinen Anspruch darauf, dem von der Reise aufgrund der Corona-Pandemie zurücktretenden Kunden gegenüber sogenannte Stornogebühren zu verlangen. Der Anspruch besteht auch dann nicht, wenn das Auswärtige Amt zu der Zeit eine Reisewarnung für die betroffene Region noch nicht verkündet hat! Was war geschehen? Hintergrund der Entscheidung war die geplante Reise eines Ehepaares. Dieses hatte im Februar 2020 eine Kreuzfahrt von Singapur nach […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 29. Oktober 2020