OLG Frankfurt stellt E-Scooter mit Autos gleich
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. urteilte am 08.05.2023 (Az. 1 Ss 276/22), dass derjenige, der sich einer Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter schuldig macht, in aller Regel zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Wir fassen für Sie das oberlandesgerichtliche Urteil auf unserem Blog zusammen! Wer darf E-Scooter nutzen? Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht gibt es nicht. Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 9. Juni 2023