Insolvenzverfahren: in der Kürze liegt die Würze – für den Schuldner
Der Schuldner hatte mit seinem Insolvenzantrag Restschuldbefreiung beantragt. Das Insolvenzverfahren zog […]
So jedenfalls des Bundesministeriums der Justiz in einer Pressemitteilung vom 17.05.2013 zu den seit Jahren geplanten Änderungen zur Restschuldbefreiung und zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Aktuell sollen sich nach dem Regierungsentwurf im Wesentlichen folgende Änderungen ergeben:
Aus meiner Sicht besteht für redliche Schuldner kein Grund etwaige Gesetzesänderungen abzuwarten. Dies jedenfalls dann, wenn bereits jetzt klar ist, dass sie die 25-prozentige Quote zzgl. der Verfahrenskosten nicht werden erreichen können. Ob die Änderungen wie geplant und auch in zeitlicher Hinsicht in Kraft treten, ist ungewiss. Davor findet noch eine Bundestagswahl statt. Der letzte Entwurf ist nach der letzten Bundestagswahl in der Schublade verschwunden. Und dies, obwohl kein Regierungswechsel stattgefunden hat. Letztlich ist aber auch die Verschleppung der Antragstellung eine Versagungsgrund. Unredliche Schuldner haben so oder so ein Problem.
Der Autor berät und vertritt Gläubiger bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderungen und Rechte im Insolvenzfall. Schuldner begleitet er außergerichtlich und gerichtlich bis zur Restschuldbefreiung. Schreiben Sie eine E-Mail, oder rufen Sie einfach an: 030 / 69 20 51 75-0
Rechtsanwalt und Mediator Wolfgang N. Sokoll war bis Ende November 2016 bei WK LEGAL Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Forderungsmanagement, die Zwangsvollstreckung und die außergerichtliche Streitbeilegung insbesondere im Wege der Mediation. Seit dem erreichen Sie ihn in seiner Anwaltskanzlei in Berlin Charlottenburg in der Hardenbergstraße 12 telefonisch unter 030 120857200, per Fax unter 030 120857209 und per E-Mail unter info@mediation-recht.net.
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Im Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den Rechtssachen […]
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