Quarantäne ist keine Krankheit
Das Arbeitsgericht Neumünster hat mit Urteil vom 03.08.2021 (Az. 3 Ca 362 b/21) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der aufgrund eines Corona-Kontakts in Quarantäne muss, keinen Anspruch auf Rückgewährung seines Urlaubs hat. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Sachverhalt Eine Arbeitgeberin hatte ihrem Arbeitnehmer wie beantragt Urlaub für Dezember 2020 genehmigt. Ausgerechnet für diesen Zeitraum hatte das Gesundheitsamt den Mann jedoch wegen eines Corona-Kontaktes in Quarantäne geschickt. Das Unternehmen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 27. August 2021