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Bitcoinbetrug: Wann muss die Rechtsschutzversicherung eintreten?

Guido Kluck, LL.M. | 15. Oktober 2021

Opfer von Bitcoinbetrug benötigen anwaltliche Unterstützung, um ihre Rechte geltend zu machen. Hierfür möchte man selbstverständlich wissen, wann eine Rechtsschutzversicherung zahlen muss. Die Versicherungen tun sich erfahrungsgemäß schwer, wenn es um den Schadensfall geht. 

Wann eine Rechtsschutzversicherung aber definitiv zahlen muss, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Was sind Bitcoin?

Bitcoins sind eine weltweite Kryptowährung auf Grundlage eines dezentral organisierten Buchungssystems. Es unterscheidet sich von klassischen Banksystemen an vielen Punkten. Die Eigentumsnachweise an Bitcoins werden in persönlichen „digitalen Brieftaschen“ gespeichert. Die Inflationsängste lassen in letzter Zeit die Anlage in Bitcoins für viele immer interessanter werden. Das bürgt aber Risiken und auf dem Markt gibt es viele Betrüger, die mit gezielten und großen angelegten Maschen auf der Suche nach potentiellen Betrugsopfern sind. 

Ausschluss des sog. „Kapitalanlagerisikos“

Im Falle des Bitcoinbetrugs beruft sich die Rechtsschutzversicherung oftmals auf den Ausschluss des sog. „Kapitalanlagerisikos“, der sich regelmäßig in den Versicherungsbedingungen befindet. 

Eine Kapitalanlage ist zu definieren als eine Investition von Geldbeträgen unter Umwandlung in Kapital. Das bürgt natürlich ein gewisses Risiko. Das Kapitalanlagerisiko besteht wiederum darin, dass Kursschwankungen dazu führen können, dass der Anleger sein Geld verliert.

Rechtstipp: Das Kapitalanlagerisiko besteht im Kern darin, dass das Ziel der Kapitalanlage nicht erreicht wird. Ohne dass das Kapital am Markt tatsächlich platziert wird, kann sich das Kapitalanlagerisiko demgemäß nicht verwirklichen. (Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2017 – 4 U 232/15). 

Bitcoinbetrug ist nicht Kapitalanlagerisiko

Anders als bei einer Kapitalanlage, ist es beim Bitcoinbetrug zu werten. Der Betrug hat nämlich naturgemäß kein Anlagerisiko inne, sondern es geht hier um eine Täuschunghandlung, die zur Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums und einer Vermögensverfügung führt, sowie schließlich zu einer Vermögensschädigung beim Opfer. 

Achtung: Wenn die Versicherung ausdrücklich „unerlaubte Handlungen“ (wie einen Betrug) auf die Liste des Risikoausschluss gesetzt hat, könnte kein Versicherungsschutz bestehen.

§ 263 Abs. 1 StGB: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bitcoin-Betrug auf Twitter 

Einige Betrüger haben sich in zahlreiche Twitter-Accounts von Prominenten gehackt und die Verdoppelung von Bitcoins versprochen, wenn diese an die angegebene Adresse verschickt werden. Mit dieser Masche haben die Betrüger über hunderttausend Euro gemacht. Leider haben die Betrüger Erfolg gehabt und bereits rund 12,86 Bitcoins erhalten, der Gegenwert liegt , wie bereits erwähnt, etwas über hunderttausend Euro. Die Täter haben das Geld auch bereits bewegt. 

Hiermit handelt es sich um einen sehr großen Betrugsversuch, der auch sehr oft zum vollendeten Betrug geführt hat. Die Sicherheitslücken bei Twitter sollen hier nicht näher behandelt werden, geben uns aber zu bedenken. 

Fazit

Der Bitcoinbetrug ist selbstverständlich nicht als typisches Anlagerisiko zu werten, weshalb die Rechtsschutzversicherung zahlen muss und sich nicht auf das sog. „Kapitalanlagerisiko“ berufen kann. 

Da die Betrüger immer einfallsreicher werden und natürlich auch global agieren, raten wir Ihnen generell bei Bitcoinanlagen vorsichtig zu sein. Unser Tipp: Fallen Sie nicht auf vermeintlich lukrativ wirkende Angebote rein und lassen Sie sich nicht über soziale Netzwerke etwas Versprechen. Denn gerade bei Hackern ist der sog. „Bitcoin-Scam“ sehr beliebt. Es gibt auch internationale Warnlisten, die über unseriöse Unternehmen aufklären. Ein Blick in diese Listen, kann Sie vor dem Schadensfall schützen. 

Rechtstipp: Bekannte Zertifikate wie TÜV- oder andere „Siegel“ sind keine Garantie für einen seriösen Anbieter und schützen nicht vor Anlagerisiken/ Betrug. Auch der Sitz des Unternehmens ist entscheidend, denn Firmen im Ausland oder in Steueroasen sind schwerer haftbar zu machen. Unternehmensformen wie die Limited (Ltd.) sollten Anleger oftmals auch misstrauisch machen.

Sie sind Opfer eines Bitcoinbetrugs geworden und benötigen anwaltliche Hilfe? Lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team tritt an Ihre Rechtsschutzversicherung heran und steht Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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