Sachverständigenrisiko statt Werkstattrisiko: Was das BGH-Urteil VI ZR 280/22 für Geschädigte und Unternehmen ändert
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. März 2024, Aktenzeichen VI ZR 280/22, markiert einen Wendepunkt in der Rechtsprechung zu Kostenrisiken nach Verkehrsunfällen: Die hier entwickelten Grundsätze zum sogenannten Werkstattrisiko werden nun auch auf die Kosten von Kfz-Sachverständigen übertragen. Für Geschädigte, Unternehmen und Solo-Selbständige bedeutet das erhebliche Rechtsklarheit, aber auch neue praktische Fragestellungen bei der Abwicklung von Schadensfällen. Inhaltsverzeichnis Einleitung und Kontext Sachverhalt und Verfahrensgang (BGH, Urt. v. 12.03.2024 – VI ZR 280/22) Rechtliche Einordnung: […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 8. Oktober 2025