Kein Anspruch auf Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsmessung
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.06.2023 in einem Beschluss die Verwertung der Messergebnisse eines Geschwindigkeitsmessgeräts abgewiesen (Az. 2 BvR 1167/20). Die Verfassungsbeschwerde hatte also keinen Erfolg. In unserem Artikel erfahren Sie warum! Der Rechtsstreit Ein Mann fuhr 2019 außerhalb geschlossener Ortschaften 22 km/h zu schnell und wurde von einem Radargerät der Marke Leivtec XV3 erfasst. Gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 105 Euro erhob er vergeblich Einspruch. Vor dem Amtsgericht (AG) verlangte er, ein Gutachten einzuholen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 27. Juli 2023