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TÜV haftet dem Halter für Total­schaden

Guido Kluck, LL.M. | 27. Juni 2022

In einem Urteil vom 03.06.2022 (Az. 6 U 31/22) urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg, dass das beklagte Land Niedersachsen zur Zahlung von Schadensersatz an den klagenden Autohalter verpflichtet ist, nachdem es wegen der Nachlässigkeit eines TÜV-Prüfers zu einem Totalschaden am Fahrzeug kam. Gefahren ist dabei die Ehefrau des Halters.

Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Sachverhalt 

Zuvor sei gesagt, dass die Fahrerin einen Personenschaden zum Glück abwenden konnte. Denn unmittelbar nach der TÜV-Untersuchung des Fahrzeugs, klappte unvermittelt während der darauf folgenden Fahrt die Motorhaube des Fahrzeugs hoch. Diese versperrte der Fahrerin die Sicht während der Fahrt. Es kam zu einem Umfall, bei dem schlimmeres abgewendet werden konnte, da sie mit dem Wagen auf den Seitenstreifen der Oldenburger Stadtautobahn fahren konnte. Das Fahrzeug erlitt einen Totalschaden.

Klage auf Schadensersatz 

Der Halter des Fahrzeugs verklagte das Land Niedersachen daraufhin auf Schadensersatz. Zwar wurde er mit diesem Begehren in der ersten Instanz abgewiesen, gewann dann aber auf ganzer Linie vor dem Oberlandesgericht Oldenburg. Die Berufung hat sich folglich bezahlt gemacht! 

Pflichtverletzung – Motorhaube nicht korrekt verriegelt 

Laut den Sachverständigen stand fest, dass die Motorhaube nicht korrekt verriegelt gewesen sei, weshalb es überhaupt zu dem Schaden kam. Damit lag eine Pflichtverletzung vor, die zu dem Totalschaden am Fahrzeug führte. 

Genauer gesagt lag die Pflichtverletzung darin, dass die gesamte Schließmechanismus entfettet und trocken gewesen sei, was schließlich dazu geführt habe, dass das Schloss nicht richtig arretiert habe. Bei korrekter Arbeitsweise hätte der TÜV-Prüfer die Arretierung der Motorhaube sicherstellen müssen.

Keine Überprüfungspflicht für Halter in diesem Fall

Nach Auffassung des OLG bestand für den Halter des Fahrzeugs keine Überprüfungspflicht hinsichtlich des Zustands des Autos. Ein Mitverschulden konnte daher ausgeschlossen werden.

Andere Fälle – Mitverschulden 

In ähnlich gelagerten Fällen (Werkstattfälle) haben Gerichte anders entschieden. Allerdings waren hier die Pflichtverletzungen nicht ganz vergleichbar. Zum Beispiel hat das LG München II mit Urteil vom 09.04.2020 (Az. 10 O 3894/17) vor zwei Jahren entschieden, dass der Autofahrer sich nach etwa 50 km nach einem Reifenwechsel noch einmal zu vergewissern hat, dass die Schrauben auch richtig angezogen sind. Die Schadenersatzklage des Autofahrers war daher nur teilweise erfolgreich, denn das LG München II bejahte das Mitverschulden der beiden streitenden Parteien. Laut zuständigen Richtern standen dem Kläger damals nur ein Teil der Ansprüche zu, denn ihm sei „ein Mitverschulden in Höhe von 30 Prozent anzulasten“. Er hat den üblichen Hinweis darauf, dass die Radschrauben nach einer Fahrt von 50 Kilometern nachzuziehen sind, zwar erhalten, jedoch nicht befolgt. Bei entsprechender Durchführung hätte der Unfall, nach Wertung des Gerichts, vermieden werden können! 

Rechtstipp: Hier erhielt der Halter aber keinen Hinweis auf die Nachprüfungspflicht. Bei einer Motorhaube darf der Fahrer davon ausgehen, dass der TÜV-Prüfer diese korrekt verschlossen hat.

Fazit 

In diesem Fall konnte die Fahrerin glücklicherweise Personenschäden verhindern, indem sie an den Seitenstreifen fuhr. Jedoch konnte sie aufgrund der Sichtbeeinträchtigung die Fahrbahn nicht mehr korrekt einschätzen, weshalb es zum Schaden kam. Ihrer Schadenminderungspflicht kam sie indes vollumfänglich nach. Das wurde vom Gericht auch nicht in Frage gestellt.

Kommt es zu einem Zusammenstoß, sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren und anhalten. Danach sollten Sie die Unfallstelle absichern, damit eine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs (und damit weitere Unfälle) verhindert werden. 

Übrigens: Grundsätzlich gibt es keine Pflicht die Polizei bei einem Unfall zu rufen. Aber oftmals empfiehlt sich dieser Schritt, da die Polizisten einen Unfallbericht erstellen, den man später benötigt, um die Schuldfrage klären zu können. Des Weiteren helfen die Beamten Ihnen auch mit dieser keinesfalls alltäglichen Situationen umzugehen und den weiteren Verkehrsfluss zu regeln.

Rechtstipp: Bitte rufen Sie die Polizei aber immer dann zu dem Unfallort, wenn streitig ist, wer den Unfall verursacht hat oder wenn Sie den Verdacht haben, dass der andere Kraftfahrer bspw. alkoholisiert war/ unter Drogen stand/ oder abgelenkt war.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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