Autokredit widerrufen: Auch Renault König Kunden können widerrufen
Wir hatten in der Vergangenheit bereits über die Möglichkeit des Widerrufs von Autokreditverträgen berichtet. Dabei ist es ohne Relevanz, ob es sich bei dem betreffenden Fahrzeug um einen Diesel handelt, der durch den sog. „Diesel-Skandal“ betroffen ist, oder nicht. Widerrufbar sind alle Finanzierungs- und Leasingverträge, bei denen der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufs- und Kündigungsrecht informiert wurde. Nun liegen uns auch Finanzierungsverträge der Renault Bank vor, die durch Deutschlands größtem Renault-Händler vermittelt […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 13. April 2018