OLG Düsseldorf: Streitwert bei Filesharing Abmahnungen EUR 2.500,-
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 04.02.2013 Az I-20 W 68/11 Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird die Streitwertfestsetzung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.10.2010 abgeändert und wird der Streitwert für das Verfügungsverfahren erster Instanz auf 2.500,00 Euro bestimmt. Gründe: Mit Beschluss vom 14.10.2010 hat das Landgericht den Streitwert für das Verfügungsverfahren erster Instanz auf 20.000,00 Euro festgesetzt, eine Bestimmung, deren Herabsetzung die Antragsgegner jetzt begehren, wohl auf 1.600,99 Euro. Die zulässige Beschwerde ist […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 20. Februar 2013