Anpassung der Gewerbemiete während Lockdowns möglich
Der Bundesgerichtshof urteilte am 12.01.2022 (Az. XII ZR 8/21), dass Geschäfte, die im Lockdown 2020 schließen mussten, grundsätzlich ihre Miete für diese Zeit anpassen können. Es kommt laut BGH aber auf die Umstände im Einzelfall an, auch gezahltes Geld vom Staat sei zu berücksichtigen. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Die Filiale eines Textil-Discouters musste vom 19.03. bis 19.04.2020 schließen. Der Vermieter verlangte für diese Zeit die […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 23. Februar 2022