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Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung infolge von Starkregen

Guido Kluck, LL.M. | 2. August 2021

Welche Versicherung kommt für Schäden auf, wenn man durch Starkregen von Überschwemmungen betroffen ist? Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Wann spricht man von einer Überschwemmung?

Von einer Überschwemmung im versicherungstechnischen Sinne spricht man, wenn es zu einer Überflutung des Versicherungsgrundstücks kommt. Dabei müssen erhebliche Wassermengen durch Regen oder aber auch durch über die Ufer getretene Gewässer das Versicherungsgrundstück überfluten. 

Rechtstipp: Aufgrund einer Flutkatastrophe müsste grundsätzlich auch Versicherungsschutz über die Hausratversicherung bestehen.

Vertragstypische Pflichten des Versicherers

Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten. (§ 1 VVG). 

Versicherungsschein ist ausschlaggebend 

Inwiefern eine Versicherung im Falle einer Überschwemmung greift, hängt vom Inhalt des jeweiligen Versicherungsscheins ab. 

Wichtig: Selbst wenn sich nicht eindeutig aus dem Versicherungsschein ergibt, dass auch Überschwemmungen abgesichert sind, kann dennoch Versicherungsschutz bestehen! Sprechen Sie uns bei Rechtsunsicherheiten gerne an!

Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht. 

Rechtstipp: Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an. 

In erster Linie ist also vom Bedingungswortlaut auszugehen. Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind. 

Risikoausschluss meist unwirksam 

Versicherungen schließen regelmäßig Schäden durch eine Sturmflut aus. Jedoch ist es aber so, dass eine Sturmflut voraussetzt, dass das Wasser vom Sturm an Land gedrückt wird und das kann nur bei Gewässern, die den Gezeiten unterliegen auftreten. 

Bei der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen ist das nicht der Fall, da es hier zu einer Überflutung durch Starkregen kam. Demnach würde hier solch ein Risikoausschluss nicht greifen. 

So entschied auch schon der BGH mit Urteil vom 26.02.2020 (Az. IV ZR 235/19): „Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut (…) greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung darstellen.“ 

Schäden können durch Hausratsversicherung und Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein

Im Falle einer Überschwemmung können Schäden durch eine Hausratsversicherung und/ oder eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein. Es kommt dabei auf den Versicherungsantrag und den Inhalt des Versicherungsscheins an. Natürlich sind auch die Versicherungsbedingungen entscheidend. 

Fazit

Versicherungen tun sich oftmals schwer, wenn es um einen Schadensfall geht. Das sind jedenfalls unsere Erfahren aus der Corona-Pandemie. Lassen Sie sich daher nicht zu leicht abspeisen, da der Teufel im Detail liegt und es auf die genaue Formulierung in den Versicherungsbedingungen ankommt, die ein Laie nur schwer aufschlüsseln kann. Vor den finanziellen Risiken schützt eine Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden am Haus ab, die durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Feuer oder Wasser entstehen. 

Übrigens: Im Rahmen einer Hausratsversicherung kann der Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten nicht fiktiv abrechnen. Ersatzfähig sind nur die tatsächlich angefallenen Kosten zur Wiederherstellung. 

Die Versicherungsnehmer sollten also auf jeden Fall den Schaden melden und sich nicht entmutigen lassen, wenn die Versicherungsgesellschaft die Zahlung ablehnt – das machen nämlich die meisten Versicherungen. Bekommen sie dann aber ein Schreiben vom Anwalt, knicken sie ein – spätestens vor Gericht sollten die Versicherungsnehmer dann zu ihrem Recht kommen.

Daher sprechen Sie uns gerne an! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern. 

Sollten Sie durch eine Überschwemmung Ihre Versicherungsunterlagen verloren haben, ist das kein Problem. Versicherungen können diese einmalig kostenfrei an Sie übersenden. 

Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema: „Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt?


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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