Social-Media-Marketing und die DSGVO
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In einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg das digitale Erbe in den Mittelpunkt gerückt. Am 30. Dezember 2024 (Az. 13 U 116/23) entschieden die Richter, dass Erben das volle Nutzungsrecht an Instagram-Konten verstorbener Personen besitzen. Was bisher oft zu rechtlichen Unsicherheiten führte, wird nun deutlicher geregelt. Bis vor Kurzem stellte Meta, der Instagram-Betreiber, diese Konten auf einen ‚Gedenkzustand‘ um. Die Konten blieben sichtbar, jedoch war der aktive Zugriff eingeschränkt. Diese Praxis beschäftigte jetzt die Gerichte.
Der prägende Fall betrifft den Sänger Alphonso Williams, bekannt aus ‚Deutschland sucht den Superstar‘. Nach seinem Tod verwaltete seine Ehefrau das Konto weiter, doch als Meta von seinem Tod erfuhr, wurde das Konto eingeschränkt. Die Witwe klagte und erhielt schließlich das volle Zugangsrecht – inklusive der aktiven Verwaltung des Kontos.
Warum ist das relevant? Das Gericht gestützt auf den § 1922 BGB, erkennen Erben nun die Rechte am digitalen Erbe gesetzlich an. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen des Erblassers in der digitalen Welt weitergeführt werden können. Und das ist ein großer Schritt nach vorn!
Das Gericht beleuchtete auch die Rolle des Dienstleisters Meta: Da die technischen Leistungen nicht an die Person gebunden sind, können sie problemlos an Erben übergehen. Es besteht keine Vertrauensbindung, die eine Übertragung verhindern könnte – im Gegensatz zu Konten mit strikten Vertragsbeziehungen, wie bei einem Bankkonto.
Die Entscheidung hat weitreichende Implikationen: Erben von Social-Media-Konten stehen rechtlich gestärkt da und es wird deutlicher, dass Nutzer solcher Plattformen frühzeitig über ihren digitalen Nachlass nachdenken sollten. Planen Sie heute: Klare Regelungen können spätere Konflikte verhindern und sorgen dafür, dass Ihr digitales Erbe in Ihrem Sinne verwaltet wird.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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